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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Bildungsmaßnahmenfür das Delmenhorster Sicherheitsdienst – D.S.D BildungszentrumStand: 15.02.20261. GeltungsbereichDiese AGB gelten für alle Bildungsmaßnahmen, Kurse, Seminare und Prüfungsvorbereitungskurse (nachfolgend „Maßnahme“) des Delmenhorster Sicherheitsdienst – D.S.D Bildungszentrum (nachfolgend „Träger“) gegenüber Teilnehmenden. Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden gelten nur, wenn der Träger ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.2. VertragsabschlussEin Vertrag kommt zustande, wenn (a) der Träger eine Anmeldung schriftlich/elektronisch bestätigt oder (b) ein Teilnehmervertrag unterzeichnet wird. Angebote des Trägers gelten vorbehaltlich freier Plätze sowie eines ggf. erforderlichen Eignungs- bzw. Einstufungstests.3. Leistungen des TrägersDer Träger erbringt die in der Maßnahmebeschreibung genannten Leistungen (z. B. Unterricht, Lehrmaterial gemäß Leistungsbeschreibung, Prüfungssimulationen). Änderungen in Ablauf/Dozierenden sind zulässig, sofern Ziel und Gesamtcharakter der Maßnahme gewahrt bleiben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.4. TeilnahmevoraussetzungenTeilnehmende sind verpflichtet, die in der Maßnahmebeschreibung genannten Voraussetzungen zu erfüllen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Träger kann Teilnehmende ausschließen, wenn wesentliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder wenn ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb erheblich gestört wird.5. Gebühren, Kostenträger, ZahlungsmodalitätenDie Teilnahmegebühr ergibt sich aus dem Teilnehmervertrag/Angebot. Sofern ein Kostenträger (z. B. Jobcenter/Agentur) die Kosten übernimmt, gelten zusätzlich dessen Bewilligungsbedingungen. Soweit der Kostenträger nicht oder nicht vollständig zahlt (z. B. wegen Abbruchs/Fehlzeiten), können Teilnehmende nach Maßgabe des Vertrages zur Zahlung verpflichtet sein.6. Rücktritt/Stornierung vor MaßnahmebeginnRücktritt/Stornierung sind schriftlich möglich. Soweit gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht, gilt die Widerrufsbelehrung. Im Übrigen können Stornogebühren vereinbart sein, soweit diese im Teilnehmervertrag ausgewiesen sind.7. Abbruch, Fehlzeiten, Anwesenheit und NachweispflichtenTeilnehmende sind zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet. Fehlzeiten sind unverzüglich zu melden und ggf. zu belegen (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Der Träger führt Anwesenheitsnachweise. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, wiederholten Fehlzeiten oder Abbruch kann der Träger Teilnehmende ausschließen und den Kostenträger informieren, soweit dies zur Abrechnung/Prüfung erforderlich ist.8. Hausordnung, Verhalten, UnterrichtsbetriebTeilnehmende haben die Hausordnung, Sicherheits- und Brandschutzregeln sowie Anweisungen des Personals zu beachten. Störungen, Beleidigungen, Gewalt, Alkohol/Drogen oder sonstiges gefährdendes Verhalten können zum sofortigen Ausschluss führen.9. Lehrmaterialien und UrheberrechteUnterlagen des Trägers sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Trägers nicht gestattet. Zulässig ist die Nutzung für eigene Lernzwecke im Rahmen der Maßnahme.10. HaftungDer Träger haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Träger nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.11. DatenschutzDer Träger verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung der Maßnahme, zur Teilnehmerverwaltung, zu Nachweis- und Abrechnungszwecken sowie zur Qualitätssicherung. Weitere Informationen enthalten die Datenschutzhinweise des Trägers. Soweit ein Kostenträger beteiligt ist, erfolgt eine Datenübermittlung im erforderlichen Umfang (z. B. Anwesenheit, Abbruch, Abrechnung).12. Zertifikate/TeilnahmebescheinigungenTeilnahme- oder Abschlussbescheinigungen werden nach Maßgabe der Maßnahmebedingungen erteilt (z. B. Mindestanwesenheit, erforderliche Leistungsnachweise).13. Höhere Gewalt und organisatorische ÄnderungenBei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Ausfall von Räumen/Technik) kann der Träger Termine verschieben, Unterrichtsformen anpassen oder Ersatztermine anbieten. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.14. SchlussbestimmungenEs gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform.Kontakt:Delmenhorster Sicherheitsdienst – D.S.D Bildungszentrum, Delmenhorst.

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